# Warum bezahlt der Staat Millionen für den nächsten Teil einer erfolgreichen Computerspielserie?
Die Frage klingt polemischer, als sie gemeint ist.
Deutschland fördert die Entwicklung von Computerspielen mit erheblichen öffentlichen Mitteln. Im Bundeshaushalt 2026 sind für Computerspielentwicklung, Games-Standortstrategie und Computerspielpreis rund **124,6 Millionen Euro** vorgesehen. Die geltende Förderrichtlinie soll Deutschland als Entwicklungsstandort wettbewerbsfähiger machen, Know-how und Fachkräfte aufbauen und ein nachhaltiges Games-Ökosystem schaffen.
Ein anschaulicher Fall ist **Anno 117: Pax Romana**. Für das bei Ubisoft Mainz entwickelte Spiel wurde eine Bundesförderung von **5.697.585 Euro** zugesagt. Ergänzend veröffentlichte Branchendaten beziffern das Entwicklungsbudget auf knapp 22,8 Millionen Euro; für eine Erweiterung kamen weitere rund 800.000 Euro Förderung hinzu.
Die interessante Frage lautet nicht, ob Ubisoft dieses Geld „verdient“ hat oder ob Anno ein gutes Spiel ist. Sie lautet:
**Welcher Teil der in Deutschland entstandenen Wertschöpfung wäre ohne diese Förderung nicht entstanden?**
Damit sind wir beim Kernproblem staatlicher Wirtschaftsförderung: **Additionalität**.
## Kosten lassen sich prüfen. Additionalität kaum.
Projektförderung hat aus Sicht einer Verwaltung einen Vorteil: Kosten sind dokumentierbar. Personal wird beschäftigt, Software lizenziert, Infrastruktur genutzt und Dienstleistungen werden eingekauft.
Die deutsche Games-Förderung knüpft ihre Förderquoten entsprechend an die zuwendungsfähigen Entwicklungskosten. Bei besonders großen Projekten sinkt die Quote; oberhalb von acht Millionen Euro Entwicklungskosten beträgt sie höchstens 25 Prozent.
Aus korrekt nachgewiesenen Kosten folgt jedoch nicht, was ohne Förderung geschehen wäre.
Ein Fördergeber kann feststellen, dass 100 Entwickler an einem Spiel gearbeitet haben. Er kann kaum feststellen, ob es ohne Zuschuss ebenfalls 100 gewesen wären – oder 80, ob das Projekt kleiner oder später erschienen wäre, ob Teile ins Ausland verlagert oder praktisch unverändert aus eigenen Mitteln finanziert worden wären.
Hier entsteht ein klassisches **Principal-Agent-Problem**.
Der Entwickler beziehungsweise Publisher kennt seine technische Roadmap, seine internen Kosten und seine Alternativen wesentlich besser als die Förderstelle. Er weiß, welche Arbeiten ohnehin notwendig gewesen wären, welche Komponenten später wiederverwendet werden und welche heutigen Projektkosten zugleich langfristigen Unternehmenswert schaffen.
Dafür muss niemand betrügen.
Nehmen wir an, ein Studio entwickelt innerhalb eines geförderten Spiels eine neue Engine-Komponente oder Toolchain. Die Entwicklungskosten sind real und die Technologie wird für das Spiel benötigt. Gleichzeitig kann sie beim nächsten Titel wiederverwendet werden, Entwicklungszeiten verkürzen oder mehreren Teams zur Verfügung stehen.
Der Staat finanziert dann möglicherweise eine sinnvolle technologische Investition mit. Aber ein Teil des förderfähigen Entwicklungsaufwands erzeugt zugleich privaten Unternehmenswert weit über das geförderte Produkt hinaus.
Das ist kein Missbrauch. Es ist eine natürliche Eigenschaft von Software – und ein Grund, warum die ökonomische Additionalität schwerer zu bestimmen ist als die buchhalterischen Kosten.
## Was die Evaluation der Games-Förderung zeigt
Die offizielle Evaluation der Computerspielförderung von 2023 liefert durchaus Hinweise auf Additionalität. In der Befragung gaben Teilnehmer an, dass 72 Prozent der Spieleentwicklungen ohne Bundesförderung nicht durchgeführt worden wären.
Bei der großvolumigeren Computerspielförderung hätten allerdings rund **44 Prozent der Vorhaben auch ohne Förderung stattgefunden** – nach Angaben der Unternehmen dann etwa mit anderem Budget, Inhalt, Zeitplan oder Standort. Die Evaluation hält Mitnahmeeffekte bei dieser Förderung entsprechend für wahrscheinlicher.
Das ist relevante Evidenz, aber keine experimentelle Beobachtung des kontrafaktischen Zustands. Unternehmen werden letztlich gefragt, was sie ohne Förderung getan hätten.
Die belastbare Schlussfolgerung ist deshalb begrenzt: **Es gibt Hinweise auf reale Additionalität, ihre genaue Größenordnung bleibt insbesondere bei großen Projekten unsicher.**
## Wenn Input leichter messbar ist als Output
Hinzu kommt ein Anreizproblem.
Wenn Förderung zumindest teilweise von förderfähigen Entwicklungskosten abhängt, ist hoher Input leichter messbar und belohnbar als hoher Output.
Angenommen, ein Studio benötigt 20 Millionen Euro, um einen bestimmten wirtschaftlichen Wert zu erzeugen. Ein anderes schafft Vergleichbares für zwölf Millionen. Volkswirtschaftlich wäre das zweite Unternehmen besonders produktiv. Im kostenbasierten Fördersystem besitzt es aber die kleinere Kostenbasis.
Das bedeutet nicht, dass Studios absichtlich ineffizient arbeiten. Das Problem liegt im Mechanismus: Arbeitsstunden, Gehälter und Rechnungen sind beobachtbar. Außergewöhnliche Produktivität ist es wesentlich weniger.
Damit stellt sich eine grundsätzlichere Frage:
**Warum sollte ein Staat, der digitale Produktivität fördern möchte, sein Instrument ausgerechnet an den Kosten der Produktion ausrichten?**
## Das österreichische Gegenexperiment
Österreich kennt bereits Betriebsausgabenpauschalierungen.
Nach § 17 EStG beträgt die Basispauschalierung seit der Veranlagung 2026 grundsätzlich **15 Prozent des Umsatzes**, höchstens 63.000 Euro. Für bestimmte Tätigkeiten gelten 6 Prozent, höchstens 25.200 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Vorjahresumsatz 420.000 Euro nicht übersteigt. Daneben bestehen weitere Pauschalierungsregime, etwa die Kleinunternehmerpauschalierung mit 45 Prozent beziehungsweise 20 Prozent bei Dienstleistungsbetrieben sowie Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen.
Pauschalierung ist im österreichischen Steuerrecht also kein exotisches Prinzip.
Das Gedankenexperiment wäre allerdings radikaler:
**Für klar qualifizierte Software-EPU werden einkommensteuerlich pauschal Betriebsausgaben von 70 Prozent der Einnahmen angenommen. Grundsätzlich bilden damit nur 30 Prozent des Umsatzes den steuerlichen Gewinn – vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung.**
Die **70 Prozent sind kein behauptetes Optimum**. Vielleicht wären 50 Prozent ausreichend, vielleicht 40. Vielleicht wäre das gesamte Modell fiskalisch nicht sinnvoll.
Interessant ist zunächst die Veränderung des Anreizes.
## Von „Welche Kosten sind förderfähig?“ zu „Wie werde ich maximal produktiv?“
Bei klassischer Projektförderung lautet eine relevante betriebliche Optimierungsfrage:
**Welche meiner Aufwendungen sind förderfähig?**
Bei einer hohen Umsatzpauschalierung:
**Wie erzeuge ich möglichst viel Umsatz mit möglichst wenig realem Aufwand?**
Angenommen, zwei Softwareentwickler erzielen jeweils 200.000 Euro Umsatz. Entwickler A benötigt dafür tatsächlich 120.000 Euro Ressourcen, Entwickler B nur 40.000 Euro.
Bei einer 70-Prozent-Pauschale hätten beide – stark vereinfacht – zunächst 140.000 Euro pauschale Ausgaben und damit 60.000 Euro steuerlichen Gewinn.
Ökonomisch unterscheiden sie sich jedoch fundamental: A erzielt real etwa 80.000 Euro Überschuss, B etwa 160.000 Euro.
Das System belohnt damit nicht hohe Kosten. Der außergewöhnlich produktive Entwickler kann vielmehr einen erheblichen Teil seiner Produktivitätsrente behalten.
Für Software könnte das besonders relevant sein. Ein einmal entwickeltes Produkt lässt sich zu geringen Grenzkosten international verkaufen. Kleine Teams können globale Märkte bedienen. Automatisierung, Open Source, Cloud-Infrastruktur und KI-Werkzeuge können die Produktivität einzelner Entwickler stark erhöhen.
Eine hohe Pauschalierung würde einen Teil dieser Produktivität faktisch zur **Standortrente** machen.
## Entscheidend wäre nicht die Entlastung bestehender EPU, sondern Additionalität
Würde Österreich eine 70-Prozent-Pauschale einführen und exakt dieselben Unternehmer würden exakt dieselben Tätigkeiten wie zuvor ausüben, wäre ein erheblicher Teil des Effekts schlicht eine fiskalische Umverteilung an bereits Ansässige.
Der wirtschaftspolitische Case müsste deshalb vor allem über zusätzliche Aktivität funktionieren.
Software-Humankapital ist vergleichsweise mobil. Ein Programmierer mit Laptop, internationalen Kunden und digitalem Produkt benötigt weder eine Fabrik noch einen lokalen Absatzmarkt. Seine Standortentscheidung kann deshalb relativ stark auf Steuern, Sozialversicherung, Lebensqualität, Infrastruktur und Rechtssicherheit reagieren.
Die empirisch zu prüfende Hypothese lautet:
**Eine ausreichend attraktive und glaubwürdig langfristige Steuerregel könnte zusätzliche Entwickler und Softwareunternehmer dazu bewegen, ihren Wohn- und Unternehmensstandort nach Österreich zu verlegen.**
Das könnten Rückkehrer, EU-Bürger, digitale Nomaden oder internationale Gründer sein.
Ob dieser Effekt tatsächlich groß genug wäre, ist offen.
## Die Second-Order-Effekte
Zieht ein international tätiger Softwareunternehmer tatsächlich nach Österreich, endet die Rechnung nicht bei seiner Einkommensteuer.
Er wohnt und konsumiert hier, bezahlt Sozialversicherung, beauftragt lokale Dienstleister, gründet möglicherweise später eine Gesellschaft, beschäftigt Mitarbeiter oder investiert in andere Unternehmen.
Hinzu kommen mögliche Wissensspillover und Netzwerkeffekte. Mehr hochproduktive Entwickler an einem Standort können neue Teams, Wissensaustausch, Mitarbeiterwechsel, Investitionen und schließlich Clusterbildung begünstigen.
Entscheidend ist deshalb die Trennung zweier Effekte:
**Umverteilung:** Ein bereits ansässiger Entwickler zahlt für dieselbe Tätigkeit weniger Steuer.
**Additionalität:** Ein Entwickler zieht neu nach Österreich, ein zusätzliches Unternehmen entsteht oder bestehende wirtschaftliche Aktivität wird ausgeweitet.
Nur der zweite Effekt stärkt den Standort zusätzlich.
## Sozialversicherung gehört in die Rechnung
Eine solche Reform wäre zudem mehr als eine Einkommensteuerfrage.
Nach § 25 GSVG knüpft die Beitragsgrundlage grundsätzlich an die einkommensteuerlichen Einkünfte an. Eine starke steuerliche Pauschalierung könnte deshalb – je nach Konstruktion – auch Sozialversicherungsbeiträge reduzieren.
Ein seriöses Modell müsste ausdrücklich festlegen, ob die Pauschale nur für die Einkommensteuer gelten soll oder mittelbar auch die GSVG-Beitragsgrundlage verändert.
Ohne diese Entscheidung lässt sich ihr fiskalischer Preis nicht seriös berechnen.
## 5,7 Millionen Euro: ein Größenvergleich
Nehmen wir als Vergleichsgröße die rund **5,7 Millionen Euro Förderung für Anno 117**.
| jährlicher Standortvorteil je EPU | rechnerisch erreichbare EPU |
|—:|—:|
| 5.000 Euro | rund 1.140 |
| 10.000 Euro | rund 570 |
| 20.000 Euro | rund 285 |
Diese Rechnung zeigt nur eine Größenordnung.
Denn ein **Steuervorteil von 10.000 Euro entspricht nicht automatisch fiskalischen Kosten von 10.000 Euro**.
Wenn ein Entwickler ohnehin in Österreich geblieben wäre, kann die Entlastung weitgehend einen Einnahmenausfall darstellen. Wäre derselbe Entwickler ohne die Regel dagegen im Ausland geblieben, existieren die kontrafaktischen österreichischen Steuereinnahmen gar nicht. Sein Zuzug könnte trotz Begünstigung zusätzliche Einnahmen erzeugen.
Deshalb darf man Zuschüsse und Steuervergünstigungen nicht einfach nominal vergleichen.
Die relevante Größe ist die Veränderung der gesamten staatlichen Einnahmen **gegenüber der Welt ohne Instrument**.
## Die gemeinsame Messlatte
Damit lassen sich beide Modelle mit derselben Frage konfrontieren:
**Wie viel zusätzliche, international wettbewerbsfähige digitale Wertschöpfung entsteht im Inland pro Euro fiskalischer Kosten?**
Bei der Games-Förderung muss untersucht werden, welcher Teil von Beschäftigung, Technologieentwicklung und Produktion ohne Zuschuss nicht in Deutschland entstanden wäre.
Bei der Softwarepauschale muss untersucht werden, welcher Teil der begünstigten Tätigkeit ohne Steuervorteil nicht in Österreich stattgefunden hätte.
In beiden Fällen entscheidet die kontrafaktische Welt.
## Die Probleme einer 70-Prozent-Pauschale sind erheblich
Gerade weil das Modell starke Anreize erzeugen würde, wären seine Fehlanreize ernst zu nehmen.
**Mitnahmeeffekte:** Bereits ansässige Entwickler könnten erheblich weniger Steuer zahlen, ohne ihr Verhalten zu ändern. Je kleiner die Zahl tatsächlich zusätzlich angelockter Unternehmer, desto schlechter die fiskalische Additionalität.
**Umdeklaration und Abgrenzung:** Eine Sonderbehandlung von Software schafft Anreize, Beratung, Datenanalyse, Implementierung oder andere IT-Dienstleistungen als Softwareentwicklung zu deklarieren. Die Grenzen zwischen Softwareprodukt, Programmierung und Beratung sind ohnehin fließend.
**Hohe Margen:** Gerade Entwickler mit extrem niedrigen realen Kosten würden besonders stark profitieren. Das ist einerseits der gewünschte Produktivitätsanreiz, verschärft andererseits die Verteilungsfrage gegenüber anderen Selbständigen.
**Sozialversicherung:** Eine niedrigere steuerliche Bemessungsgrundlage könnte je nach Konstruktion auch die Sozialversicherungsbasis reduzieren.
**Steuergerechtigkeit:** Warum sollte ein hochproduktiver Softwareentwickler anders behandelt werden als ein hochproduktiver Architekt, Designer oder Berater? Eine sektorale Ausnahme benötigt eine standortökonomische Begründung.
**EU-Beihilfenrecht:** Steuervergünstigungen können staatliche Beihilfen darstellen, wenn sie bestimmte Unternehmen oder Sektoren selektiv begünstigen. Eine ausschließlich für Softwareunternehmen geltende Sonderregel müsste deshalb unions- und beihilfenrechtlich sorgfältig geprüft und konstruiert werden.
**Internationaler Steuerwettbewerb:** Wenn Staaten hochmobile Wissensarbeiter mit Sonderregeln anziehen, können andere Staaten reagieren. Was für Österreich isoliert attraktiv erscheint, muss europäisch nicht effizient sein.
Und schließlich:
**Warum 70 Prozent?**
Es gibt keinen Grund, diesen Wert ohne empirische Untersuchung als optimal anzunehmen. Wenn 40 oder 50 Prozent nahezu denselben Standortimpuls erzeugten, wären 70 Prozent unnötig teuer.
## Wie man das Gegenmodell empirisch prüfen könnte
Statt über den richtigen Pauschalsatz zu spekulieren, ließen sich Szenarien für beispielsweise 30, 40, 50, 60 und 70 Prozent modellieren.
Dabei müssten mindestens vier Gruppen getrennt betrachtet werden: bereits ansässige Unternehmer ohne Verhaltensänderung; bereits ansässige Unternehmer mit zusätzlicher wirtschaftlicher Aktivität; Rückkehrer und Zuzügler; sowie zusätzliche Gründungen, die ohne das Regime nicht entstanden wären.
Danach ließen sich Zuzug, Umsätze, Gründungen, spätere Beschäftigung sowie Einkommensteuer, Sozialversicherung und weitere fiskalische Rückflüsse beobachten.
Nicht die Zahl der Nutzer einer Pauschale wäre der Erfolgsmesser, sondern die zusätzlich ausgelöste Aktivität.
## Zwei Instrumente, zwei Informationsprobleme
Projektförderung verlangt vom Staat relativ viel Wissen darüber, **welches Projekt förderwürdig ist, welche Kosten ihm zuzurechnen sind und was ohne Förderung geschehen wäre**.
Eine hohe Pauschalierung würde auf einen Teil dieses Wissens verzichten. Der Staat müsste nicht entscheiden, welches Softwareprodukt innovativ genug ist. Dafür müsste er sauber definieren, wer begünstigt wird, und abschätzen, wie stark Unternehmer tatsächlich auf den Standortvorteil reagieren.
Projektförderung hat damit vor allem ein Informationsproblem über Projekte und Kosten. Standortbesteuerung hat eines über Abgrenzung, Mobilität und Elastizitäten.
Keines der Systeme kommt ohne Informationsprobleme aus. Sie setzen nur an unterschiedlichen Stellen an.
## Vielleicht fördern wir bei digitalen Unternehmen die falsche Variable
Damit führt die Ausgangsfrage zu einer größeren:
**Was wäre, wenn wir nicht die Entwicklungskosten einzelner digitaler Produkte subventionieren, sondern Österreich für diejenigen besonders attraktiv machen, die digitale Produkte mit außergewöhnlich hoher Produktivität entwickeln können?**
Das ist keine Behauptung, dass eine 70-Prozent-Pauschale die richtige Antwort wäre.
Sie könnte massive Mitnahmeeffekte erzeugen, Abgrenzungsprobleme schaffen, Sozialversicherungsbeiträge reduzieren, Verteilungsfragen verschärfen und unionsrechtliche Probleme aufwerfen. Vielleicht würde bereits eine wesentlich niedrigere Pauschale denselben Standortimpuls erzeugen. Vielleicht wäre die Wirkung insgesamt zu gering.
Aber als Gegenmodell zur Projektförderung ist sie analytisch interessant, weil sie die zentrale Optimierungsvariable verändert.
Bei kostenbasierter Förderung vergrößert Entwicklungsaufwand potenziell die Förderbasis. Bei einer Umsatzpauschale profitiert der Unternehmer davon, denselben Umsatz mit möglichst wenig realen Ressourcen zu erzeugen.
Für eine Wirtschaft, in der ein einzelner Entwickler mit einem Laptop ein weltweit skalierbares Produkt bauen kann, ist dieser Unterschied nicht trivial.
Der entscheidende Test sollte deshalb für beide Instrumente derselbe sein:
**Wie viel zusätzliche, international wettbewerbsfähige digitale Wertschöpfung entsteht im Inland pro Euro fiskalischer Kosten?**
Nicht jede Förderung besteht diesen Test. Nicht jede Steuervergünstigung besteht ihn. Und auch eine 70-Prozent-Pauschale müsste ihn erst bestehen.
Aber sie ist ein ausreichend plausibles Gegenmodell, um genau diesen Vergleich empirisch durchzurechnen.
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### Quellen
Zur österreichischen Rechtslage: § 17 EStG 1988 im RIS sowie die Wirtschaftskammer Österreich zur Basispauschalierung 2026. Zur sozialversicherungsrechtlichen Bemessungsgrundlage: § 25 GSVG.
Zur deutschen Games-Förderung: Förderrichtlinie des Bundes und Evaluation der Computerspielförderung des Bundes. Für die konkrete Größenordnung der Anno-Förderung ergänzend GamesWirtschaft.
Zum unionsrechtlichen Rahmen: Europäische Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe.